Der Notar ist Träger eines unabhängigen öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen worden. Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Der Notar ist zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung und Beglaubigung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Hierzu zählen insbesondere Angelegenheiten in den Gebieten des
Immobilienrechts
- Veräußerung und Erwerb von Immobilien
- Immobilienerwerb vom Bauträger
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Grundpfandrechtsbestellungen
- Überlassung von Immobilien
Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsgründungen
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
- Abtretung von Gesellschaftsanteilen
- Handelsregisteranmeldungen
- Unternehmenskaufverträge
Erbrechts
- Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
- Erbauseinandersetzungen
Familienrechts
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in allen notariellen Angelegenheiten. In unserer Kanzlei stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Notar Jost Hendrik Güse
Telefon 0521 / 96740 - 0
Telefax 0521 / 96740 – 40
Mail: guese@guese-rosskamp.de
Notariatsleiter Robert Herold
Telefon 0521 / 96740 - 26
Telefax 0521 / 96740 – 50
Mail: herold@guese-rosskamp.de